Risiken beim Datenschutz


Bei Missachtung drohen hohe Bussgelder und Schadensersatzforderungen.

In der Praxis gibt es zwei wesentliche Gefahren für Unternehmen, die die Datenschutz-Anforderungen nicht einhalten. Zum einen die Verhängung von Bußgeldern durch die nationalen Aufsichtsbehörden und zum anderen Schadensersatzforderungen von Betroffenen.

Für die iin der DSGVO unter Art. 83 Abs. 5 DSGVO aufgelisteten, besonders gravierenden Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist.

Einen aktuellen Überblick zu den Bußgeldern, welche die europäischen Aufsichtsbehörden bisher verhängt haben, finden Sie hier (externer Link).

Dort sehen Sie, dass in Deutschland bereits ein Bussgeld von über 32.000.000 Euro ausgeprochen wurde.

Die deutschen Aufsichtsbehörden haben sich auf ein Bußgeldmodell zur Errechnung von Bußgeldern geeinigt. Dieses basiert auf dem Umsatz des betroffenen Unternehmens. Einen Bußgeldrechner auf der Basis dieses Modells finden Sie hier (externer Link).

Neben der Verhängung von Bußgeldern kann die Aufsichtsbehörde auch Maßnahmen zur Beendigung des Verstoßes einfordern, eine Anweisung erteilen, die Datenverarbeitung anzupassen oder sogar ein Verbot der Datenverarbeitung aussprechen.

 

Weiteres Ungemach droht durch Schadensersatzansprüche von Betroffenen. Hierzu gibt es bereits erste Urteile, die Betroffenen einen Schadensersatz bei Datenschutzverstößen zusprechen. Experten gehen davon aus, dass in naher Zukunft sehr viele Betroffene Schadensersatz Ansprüche geltend machen werden. Eine Übersicht über die aktuellen Urteile finden Sie hier (externer Link).

 

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