Datenschutz bezeichnet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Er wird auch als Schutz der Privatsphäre verstanden. Dabei geht es im Kern darum, dass jeder Mensch das Recht hat, über seine Daten und somit auch über die Verarbeitung der Daten selbst zu bestimmen.
Daten zu Personen, die von Unternehmen verarbeitet werden, sind also nur "geliehen". Die Herrschaft über die Daten verbleibt bei den Individuen.
Der Schutz der Daten zum Beispiel vor unberechtigten Zugriff ist also nur ein Teilaspekt des Datenschutzes. Zunächst einmal geht es um die Frage der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. Darf ein Unternehmen die Daten einer Person verarbeiten oder nicht?
Sofern ein Unternehmen rechtmäßig Daten verarbeitet, ist es gemäß Art. 32 der DSGVO verpflichtet, diese Daten angemessen zu schützen. Dieses wird aber gemeinhin eher als Informationssicherheit bezeichnet.