Es gibt eigentlich zwei Arten von Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte der Aufsichtsbehörde Verschiedene Datenschutzaufsichtsbehörden werden auch als Landesdatenschutzbeauftragter bezeichnet.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist eine von einem Unternehmen benannte Person, die verschiedene Aufgaben im Unternehmen übernimmt. Im Wesentlichen geht es bei den Aufgaben darum, darauf hin zu wirken, dass das Unternehmen die umfangreichen Anforderungen des Datenschutzrechtes umsetzt und im laufenden Betrieb einhält.