Als externer Datenschutzbeauftragter wird ein Datenschutzbeauftragter bezeichnet, wenn er nicht Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle ist, sondern diese Tätigkeit als Dienstleistung für das datenverarbeitende Unternehmen anbietet.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat zahlreiche Vorteile gegenüber der Benennung eines Mitarbeiters als Datenschutzbeauftragten: