Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter hat gemäß Art. 39 Abs. 1 DSGVO mindestens folgende Aufgaben:
- Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät das Unternehmen, das ihn benannt hat, und dessen Beschäftigte bezüglich aller geltenden Datenschutzvorschriften und auf Anfrage bei einer Datenschutzfolgenabschätzung.
- Er überwacht die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die Strategie, mit der personenbezogene Daten geschützt werden sollen.
- Er arbeitet mit den Aufsichtsbehörden zusammen und ist deren Anlaufstelle im Unternehmen.
Der Datenschutzbeauftragte ist auch vertraulicher Ansprechpartner für Betroffene. Er ist aber nicht für die Umsetzung der Datenschutzanforderungen im Unternehmen verantwortlich.
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