Die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz findet man nicht nur in einem Gesetz sondern verteilt über mehrere Gesetze. Vorrang hat die DSGVO die seit dem 25.5.2018 unmittelbar in allen EU Mitgliedstaaten gilt. Diese muss direkt von allen Mitgliedstaaten angewandt werden und steht über dem nationalen Recht.
Das Bundesdatenschutzgesetz (neu) in seiner neuen Fassung von Mai 2018 (BDSG-neu) gilt in den Bereichen, in denen die DSGVO das zulässt. Es ist nicht zu verwechseln mit dem BDSG welches vor Inkrafttreten der DSGV oh Gültigkeit hatte.
BDSG-neu und DSGVO ergänzen sich gegenseitig und müssen parallel angewandt werden.
Für bestimmte Bereiche, hier insbesondere die Telekommunikation und die Telemedien gibt es noch Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG).
In Deutschland gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Landesdatenschutzgesetze. Diese gelten aber nicht für Unternehmen sondern nur für Verwaltungen und Behörden.
Daneben gibt es für kirchliche Institution auch noch das kirchliche Datenschutzrecht.